Foerderung fortgeschritten

Durchleitungsprinzip

Das Durchleitungsprinzip bezeichnet ein Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Förderkredite, bei dem Unternehmen den Förderantrag nicht direkt bei der Förderbank, sondern über ihre Hausbank stellen, die als Vermittler agiert und den Kredit nach Bewilligung durchleitet.

Ausführliche Erklärung

Das Durchleitungsprinzip, auch als Hausbankenverfahren bekannt, ist ein zentrales Organisationsprinzip in der öffentlichen Wirtschaftsförderung. Förderbanken wie die KfW in Deutschland, die Austria Wirtschaftsservice GmbH oder die Investitionsbank Berlin sind als öffentliche Institutionen zur Wettbewerbsneutralität verpflichtet. Sie dürfen daher nicht direkt mit privaten Geschäftsbanken in Konkurrenz treten. Das Durchleitungsprinzip löst dieses Problem, indem es eine klare Rollenteilung zwischen Förderbank und Hausbank festlegt.

Im Rahmen dieses Verfahrens stellt das antragstellende Unternehmen seinen Förderantrag bei einer Geschäftsbank seiner Wahl. Diese Hausbank prüft die Bonität des Unternehmens, bewertet die Sicherheiten und die Förderfähigkeit des Vorhabens und reicht den Antrag anschließend an die zuständige Förderbank weiter. Bei Bewilligung refinanziert die Förderbank den Kredit zu besonders günstigen Konditionen, die Hausbank leitet diesen Vorteil an das Unternehmen weiter. Die Hausbank bleibt während der gesamten Laufzeit Ansprechpartnerin für Kontoführung, Darlehensverwaltung und alle förderrelevanten Anliegen.

Für KMU bedeutet dies, dass sie für Förderkredite immer zuerst ihre Hausbank kontaktieren müssen. Eine direkte Antragstellung bei der Förderbank ist in den meisten Fällen nicht möglich. Die Hausbank entscheidet auch darüber, ob sie den Förderantrag weiterleitet oder ablehnt. Wichtig zu verstehen ist, dass selbst bei positiver Förderzusage durch die Förderbank die Hausbank den Kredit tatsächlich vergibt und das Ausfallrisiko trägt oder mit der Förderbank teilt.

Das Durchleitungsprinzip gilt primär für Kredite und Darlehen. Direkte Zuschüsse wie jene der FFG in Österreich oder des BAFA in Deutschland werden hingegen üblicherweise direkt bei der jeweiligen Förderstelle beantragt, ohne Einbindung einer Hausbank.

Praxisbeispiel

Ein Tischlereibetrieb mit 12 Mitarbeitern in Oberösterreich plant die Anschaffung einer CNC-Fräse für 80.000 Euro und möchte dafür einen aws erp-Kredit beantragen. Der Geschäftsführer wendet sich an seine Hausbank, die Raiffeisenbank vor Ort. Diese prüft die Bonität, bewertet die Sicherheiten und reicht den Antrag bei der aws ein. Nach positiver Prüfung durch die aws erhält die Tischlerei den Kredit zu vergünstigten Konditionen über ihre Hausbank ausgezahlt, die auch künftig alle Kreditangelegenheiten abwickelt.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 1. Juni 2026