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BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in Eschborn, die Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen abwickelt, Exportkontrollen durchführt und Klimaschutzmaßnahmen umsetzt.

Ausführliche Erklärung

Das BAFA ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstellt und entstand im Jahr 2000 durch die Fusion des Bundesamtes für Wirtschaft und des Bundesausfuhramtes. Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Abwicklung verschiedener Förderprogramme.

Für KMU besonders relevant ist das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU", das bis Ende 2026 läuft. Hier erhalten Unternehmen Zuschüsse von 50 Prozent (alte Bundesländer, Berlin, Leipzig) bis 80 Prozent (neue Bundesländer, Regionen Lüneburg und Trier) für externe Beratungsleistungen. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 3.500 Euro, woraus sich je nach Standort ein Zuschuss von maximal 1.750 Euro bzw. 2.800 Euro ergibt. Gefördert werden alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung – einschließlich Digitalisierung, KI-Strategie, Datenschutz oder Prozessoptimierung. Pro Jahr können zwei Beratungen gefördert werden, innerhalb der Programmläufigkeit bis zu fünf.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition: weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro, Sitz in Deutschland. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung online gestellt werden. Nach positiver Prüfung durch das BAFA kann die Beratung starten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und fällt unter die De-minimis-Verordnung.

Neben der Unternehmensberatung verwaltet das BAFA auch Programme zur Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie zur Elektromobilität und ist zuständig für die Kontrolle strategischer Güterexporte und die Überwachung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Praxisbeispiel

Ein Steuerberatungsbüro mit 12 Mitarbeitern in Linz am Rhein möchte seine Prozesse digitalisieren und eine KI-gestützte Dokumentenanalyse einführen. Das Büro beantragt über das BAFA-Programm eine Digitalisierungsberatung bei einem zertifizierten Berater. Die Beratungskosten betragen 3.200 Euro. Da das Unternehmen im alten Bundesland angesiedelt ist, erhält es 50 Prozent Förderung, also 1.600 Euro erstattet – ohne Rückzahlungspflicht.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 9. Mai 2026