Betreiber
Ein Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung für berufliche Zwecke einsetzt, ohne es selbst zu entwickeln oder unter eigenem Namen zu vermarkten.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff Betreiber wird im deutschen und österreichischen Recht in unterschiedlichen Kontexten verwendet und bezeichnet grundsätzlich die Person oder Organisation, die für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb verantwortlich ist. Anders als Eigentümer oder Inhaber definiert sich der Betreiber über die tatsächliche Verfügungsgewalt und Verantwortung, nicht über Besitzverhältnisse. Betreiber kann eine natürliche Person, ein Unternehmen oder auch eine Behörde sein.
Im KI- und Digitalisierungskontext hat der Begriff seit Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung (AI Act, Verordnung EU 2024/1689) eine präzise Definition erhalten. Nach Artikel 3 Nummer 5 der KI-Verordnung ist ein Betreiber eine natürliche oder juristische Person, Behörde oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt. Für KMU bedeutet dies: Sobald Sie als Unternehmen etwa ChatGPT for Business, eine KI-gestützte Buchhaltungssoftware oder einen Chatbot im Kundenservice nutzen, treten Sie als Betreiber auf – mit entsprechenden rechtlichen Pflichten.
Die Rolle des Betreibers unterscheidet sich klar von der des Anbieters. Während Anbieter KI-Systeme entwickeln und auf den Markt bringen, setzen Betreiber diese Systeme im eigenen Unternehmen ein. Betreiberpflichten nach dem AI Act umfassen unter anderem die Nutzung des Systems entsprechend der Herstelleranweisungen, die Gewährleistung ausreichender KI-Kompetenz der Mitarbeitenden, die Durchführung von Risikoanalysen bei Hochrisiko-KI (deren Hauptpflichten durch den Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2027 verschoben wurden) sowie ab August 2026 die Einhaltung von Transparenzpflichten, etwa die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.
Auch im Bereich Datenschutz ist der Begriff relevant. Wer als Webseitenbetreiber, Shopbetreiber oder Plattformbetreiber auftritt, ist nach der DSGVO in der Regel als Verantwortlicher anzusehen und trägt die Pflicht, personenbezogene Daten rechtmäßig zu verarbeiten. Für kleinere Unternehmen gelten zwar teilweise Erleichterungen, die grundsätzliche Verantwortung als Betreiber bleibt jedoch bestehen.
Praxisbeispiel
Eine Steuerberatungskanzlei mit 12 Mitarbeitenden in Linz setzt seit Anfang 2025 ein KI-gestütztes Tool zur automatisierten Vorsortierung von Belegen ein. Die Kanzlei ist dabei Betreiber im Sinne des AI Act, da sie das System beruflich nutzt. Sie muss ihre Mitarbeitenden schulen, die Nutzung dokumentieren und ab August 2026 prüfen, ob eine Kennzeichnung KI-gestützter Auswertungen für Mandanten erforderlich ist.