Rechtliches einsteiger

Betreiber

Ein Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung für berufliche Zwecke einsetzt, ohne es selbst zu entwickeln oder unter eigenem Namen zu vermarkten.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff des Betreibers ist in Artikel 3 Nummer 4 der EU-KI-Verordnung definiert und grenzt sich vom Anbieter ab. Ein Betreiber nutzt ein bereits bestehendes KI-System unter seiner Befugnis für geschäftliche oder berufliche Zwecke. Das kann ein Unternehmen sein, das einen KI-Chatbot auf seiner Website integriert, ein Steuerberatungsbüro, das ein KI-gestütztes Tool zur Dokumentenanalyse einsetzt, oder ein Handwerker, das KI für die Angebotskalkulierung nutzt. Die rein private, nicht-berufliche Nutzung fällt nicht in den Anwendungsbereich.

Die Pflichten eines Betreibers hängen von der Risikoklasse des genutzten KI-Systems ab. Bei Hochrisiko-KI-Systemen etwa im Personalwesen oder bei Kreditentscheidungen treffen den Betreiber umfangreiche Pflichten gemäß Artikel 26 der KI-Verordnung: Er muss das System gemäß Betriebsanleitung einsetzen, eine menschliche Aufsicht durch geschultes Personal gewährleisten, automatisch erzeugte Protokolle aufbewahren, den Betrieb überwachen und schwerwiegende Vorfälle unverzüglich dem Anbieter und den Behörden melden. Bei KI-Systemen mit begrenztem Risiko gelten primär Transparenzpflichten.

Wichtig für Betreiber ist: Seit Februar 2025 gilt für alle Betreiber von KI-Systemen unabhängig von der Risikoklasse eine Schulungspflicht. Sie müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Zudem kann ein Betreiber schnell unbeabsichtigt zum Anbieter werden etwa wenn er ein Hochrisiko-KI-System wesentlich modifiziert, unter eigenem Namen vertreibt oder die Zweckbestimmung so ändert, dass ein Nicht-Hochrisiko-System zum Hochrisiko-System wird. In diesem Fall greifen die deutlich umfangreicheren Anbieterpflichten.

Praxisbeispiel

Ein österreichisches Personalberatungsunternehmen mit 25 Mitarbeitenden nutzt eine extern entwickelte KI-Software zur Vorauswahl von Bewerbungsunterlagen. Da das System im Personalbereich eingesetzt wird, gilt es als Hochrisiko-KI-System. Das Unternehmen ist Betreiber und muss die Mitarbeitenden schulen, das System gemäß Anleitung verwenden, die menschliche Endkontrolle durch qualifizierte Personen sicherstellen und die Bewerber darüber informieren, dass ein KI-System im Auswahlprozess eingesetzt wird.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 7. Mai 2026