RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) ist die österreichische Regulierungsbehörde für Medien, Telekommunikation und Post. Sie fungiert als Geschäftsstelle für die KommAustria und die Telekom-Control-Kommission und ist seit 2024 auch als KI-Servicestelle für die Umsetzung des AI Act zuständig.
Ausführliche Erklärung
Die RTR wurde im April 2001 als 100-prozentige Tochtergesellschaft des Bundes gegründet und ist in zwei Fachbereiche gegliedert: Medien sowie Telekommunikation und Post. Ihre Aufgaben sind im KommAustria-Gesetz und im Telekommunikationsgesetz geregelt. Die RTR unterstützt als Geschäftsstelle die Kommunikationsbehörde Austria, die Telekom-Control-Kommission und die Post-Control-Kommission bei deren regulatorischen Aufgaben. Für einzelne Vollzugsaufgaben des Telekommunikationsgesetzes ist die RTR selbst als Behörde tätig, etwa bei der Rufnummernverwaltung oder der Frequenzvergabe.
Für KMU ist die RTR vor allem als Anlaufstelle bei Streitigkeiten mit Telekommunikations- und Postdienstanbietern relevant. Sie bietet kostenlose außergerichtliche Schlichtungsverfahren an und vermittelt zwischen Endkunden und Unternehmen. Darüber hinaus stellt sie Informationen zur Verfügung, etwa den RTR-Netztest zur Überprüfung der eigenen Internetverbindung oder den Telekom Monitor mit Marktdaten.
Seit Anfang 2024 nimmt die RTR eine zentrale neue Rolle im Bereich Künstliche Intelligenz ein. Mit der KI-Servicestelle wurde sie zum zentralen Ansprechpartner für die Umsetzung der EU-KI-Verordnung (AI Act) in Österreich. Die KI-Servicestelle informiert Unternehmen über ihre Pflichten, bietet Beratung zur Risikoeinstufung von KI-Systemen an und koordiniert zwischen verschiedenen Fachbehörden. Während die RTR bei Hochrisiko-Systemen im Bereich Telekommunikation selbst zuständig ist, arbeitet sie bei anderen Sektoren mit Fachbehörden wie dem BASG (Medizin), der FMA (Finanzwesen) oder der Datenschutzbehörde zusammen. Für KMU bedeutet dies: Bei Fragen zur KI-Regulierung ist die KI-Servicestelle der RTR die erste Anlaufstelle, auch wenn die letztendliche Zuständigkeit je nach Anwendungsbereich bei einer anderen Behörde liegen kann.
Praxisbeispiel
Ein Wiener IT-Beratungsunternehmen mit 25 Mitarbeitern plant den Einsatz eines KI-gestützten Chatbots für die Kundenbetreuung. Die Geschäftsführung ist unsicher, ob das System als Hochrisiko-Anwendung nach dem AI Act einzustufen ist und welche Dokumentationspflichten bestehen. Das Unternehmen wendet sich an die KI-Servicestelle der RTR, die eine erste Einschätzung vornimmt und auf relevante Leitlinien verweist. Zusätzlich erhält das Unternehmen Informationen zu Schulungspflichten für Mitarbeiter, die ab Februar 2025 gelten.