Datenschutz fortgeschritten

DSB (Datenschutzbehörde)

Die Datenschutzbehörde (DSB) ist die unabhängige staatliche Aufsichtsbehörde, die in Österreich die Einhaltung der DSGVO und des nationalen Datenschutzgesetzes überwacht. Sie entscheidet über Beschwerden, führt Prüfverfahren durch und kann Verwaltungsstrafen verhängen.

Ausführliche Erklärung

Die österreichische Datenschutzbehörde mit Sitz in Wien ist seit 2014 als Nachfolgerin der Datenschutzkommission tätig und fungiert als zentrale Aufsichts- und Durchsetzungsinstanz für den Datenschutz im privaten und öffentlichen Bereich. Sie handelt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben völlig unabhängig und unterliegt keinen Weisungen. Der Leiter oder die Leiterin der Behörde wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung für fünf Jahre bestellt.

Zu den Kernaufgaben der DSB gehören die Bearbeitung von Datenschutzbeschwerden betroffener Personen, die Durchführung amtswegiger Prüfverfahren sowie die Verhängung von Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen die DSGVO oder das österreichische Datenschutzgesetz. Sie kann Verantwortlichen auftragen, Betroffenenrechte wie Auskunft oder Löschung zu gewähren, Verarbeitungsvorgänge zu untersagen oder nachträglich in Einklang mit dem Datenschutzrecht zu bringen. Bei Datenpannen (Data Breaches) ist die DSB die zuständige Meldestelle.

Für KMU ist die Datenschutzbehörde vor allem dann relevant, wenn Kundinnen oder Beschäftigte eine Beschwerde einreichen – etwa weil eine Auskunftsanfrage nicht beantwortet wurde oder ein Löschungsbegehren ignoriert wurde. Das Verfahren vor der DSB ist für die Parteien kostenlos. Gegen Bescheide der DSB kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Seit Jänner 2025 besteht in bestimmten Bereichen eine parallele Zuständigkeit des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, etwa bei hoheitlichen Datenverarbeitungen. Die DSB arbeitet zudem eng mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden zusammen und ist Mitglied des Europäischen Datenschutzausschusses. In Deutschland existiert ein föderales System mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie Landesdatenschutzbehörden, die jeweils unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche abdecken.

Praxisbeispiel

Ein oberösterreichisches Metallbauunternehmen mit 45 Mitarbeitenden erhält von einem ehemaligen Beschäftigten eine Auskunftsanfrage, reagiert aber nicht innerhalb der vorgeschriebenen Monatsfrist. Daraufhin reicht die Person bei der Datenschutzbehörde eine Beschwerde ein. Die DSB fordert das Unternehmen zur Stellungnahme auf und trägt ihm letztlich mit Bescheid auf, die Auskunft nachzuholen und eine entsprechende Prozessdokumentation vorzulegen.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 7. Mai 2026