Datenschutz fortgeschritten

DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 die zentrale EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt verbindlich für alle Unternehmen in der EU – unabhängig von Größe oder Branche – und legt umfassende Pflichten zur rechtmäßigen Datenverarbeitung fest.

Ausführliche Erklärung

Die DSGVO vereinheitlicht den Datenschutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und stärkt die Rechte betroffener Personen erheblich. Sie regelt, wie personenbezogene Daten – also alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen (Name, E-Mail-Adresse, IP-Adressen etc.) – erhoben, verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden dürfen. In Österreich wird sie durch das Datenschutzgesetz (DSG), in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt.

Für KMU bedeutet die DSGVO konkrete Verpflichtungen: Sie müssen transparent machen, welche Daten sie zu welchem Zweck verarbeiten, eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung nachweisen können und betroffene Personen über ihre Rechte informieren. Zentrale Pflichten sind das Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses (Art. 30 DSGVO), die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) zur Datensicherheit, die Meldung von Datenschutzverletzungen binnen 72 Stunden sowie die Erfüllung von Auskunfts-, Lösch- und Berichtigungsansprüchen Betroffener. Auch wenn Unternehmen unter 250 Mitarbeiter beschäftigen, entfällt die Verzeichnispflicht in der Praxis kaum, da Datenverarbeitung regelmäßig und nicht nur gelegentlich erfolgt.

Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Höhe bemisst sich nach Art und Schwere des Verstoßes, der Unternehmensgröße und der Kooperationsbereitschaft. Auch KMU werden sanktioniert – realistisch sind hier Bußgelder im vier- bis fünfstelligen Bereich, insbesondere bei Verletzung des Auskunftsrechts oder fehlenden Verarbeitungsverzeichnissen.

Die DSGVO ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess. Unternehmen sollten Datenschutz als integralen Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit verstehen – nicht nur aus rechtlicher Verpflichtung, sondern auch zur Stärkung des Vertrauens von Kund:innen und Geschäftspartner:innen.

Praxisbeispiel

Eine 12-köpfige Steuerberatungskanzlei in Salzburg verarbeitet laufend Mandantendaten (Namen, Steuernummern, Gehaltsdaten). Sie muss ein Verarbeitungsverzeichnis führen, eine Datenschutzerklärung auf der Website bereitstellen, Auftragsverarbeitungsverträge mit ihrem Cloud-Buchhaltungsanbieter schließen und auf Auskunftsbegehren binnen eines Monats reagieren. Nach einer Beschwerde eines Mandanten bei der österreichischen Datenschutzbehörde wegen verspäteter Auskunft droht ein Bußgeld.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 8. Mai 2026