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KI-Software-Anschaffung

Die KI-Software-Anschaffung bezeichnet den Erwerb von Softwarelösungen mit integrierten KI-Funktionen zur betrieblichen Nutzung. In Österreich und Deutschland können KMU hierfür Förderungen beantragen, die je nach Programm zwischen 30 und 50 Prozent der Anschaffungskosten abdecken.

Ausführliche Erklärung

Bei der KI-Software-Anschaffung handelt es sich um die Investition in Software-Systeme, die künstliche Intelligenz für betriebliche Prozesse nutzen – beispielsweise CRM-Systeme mit KI-gestützter Kontaktpflege, automatisierte Buchhaltungstools oder Recruiting-Plattformen mit intelligenter Kandidatenauswahl. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen einmaligen Lizenzkosten (aktivierungspflichtig) und laufenden Abonnements wie bei Cloud-Software, die als Betriebsausgaben direkt absetzbar sind.

Für österreichische KMU ist das Programm KMU.DIGITAL besonders relevant: Es fördert zunächst eine Beratung zur Identifikation passender KI-Anwendungen mit bis zu 50 Prozent Zuschuss, anschließend kann die Umsetzung mit 30 Prozent gefördert werden. Die Austria Wirtschaftsservice (aws) bietet darüber hinaus die aws Digitalisierungsförderung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für größere Projekte. In Deutschland stehen Programme wie die BAFA-Förderung oder Landesförderprogramme zur Verfügung, die ebenfalls 30 bis 50 Prozent der Investitionskosten abdecken können.

Eine zentrale Regel: Förderanträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Nachträgliche Förderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Zudem gilt zu beachten, dass Standardsoftware wie Office-Pakete nicht förderfähig ist – gefördert werden Lösungen, die nachweislich unternehmensspezifische Digitalisierungsprozesse unterstützen. Steuerlich können Softwarelizenzen über drei Jahre linear abgeschrieben werden. In Deutschland ermöglicht ein BMF-Schreiben seit Februar 2022 für bestimmte Betriebs- und Anwendersoftware alternativ eine einjährige Nutzungsdauer, was eine schnellere Liquiditätswirkung erzielt.

Die Kombination mehrerer Förderprogramme ist unter Umständen möglich, sofern die Gesamtförderquote 100 Prozent nicht überschreitet und De-minimis-Regelungen eingehalten werden. Eine sorgfältige Dokumentation der Investition, klare Zielsetzungen mit messbaren KPIs und eine nachvollziehbare Digitalisierungsstrategie erhöhen die Bewilligungschancen erheblich.

Praxisbeispiel

Eine oberösterreichische Steuerberatungskanzlei mit 18 Mitarbeiter:innen schafft ein KI-gestütztes Dokumentenmanagementsystem für 12.000 Euro an. Sie beantragt zunächst eine geförderte KMU.DIGITAL-Beratung (3.000 Euro, 50 Prozent Förderung = 1.500 Euro Zuschuss) und anschließend die KMU.DIGITAL-Umsetzungsförderung (30 Prozent von 12.000 Euro = 3.600 Euro Zuschuss). Der Eigenanteil sinkt von 12.000 auf rund 6.900 Euro.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 12. Mai 2026