Rechtliches fortgeschritten

Digital Omnibus

Der Digital Omnibus ist ein von der EU-Kommission im November 2025 vorgeschlagenes Gesetzespaket, das Anpassungen an bestehenden EU-Digitalgesetzen (DSGVO, KI-Verordnung, Data Act, NIS2, ePrivacy) bündelt, um Compliance-Pflichten zu vereinheitlichen, administrative Lasten zu reduzieren und Innovation zu fördern.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff "Omnibus" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "für alle" – ein Hinweis darauf, dass nicht einzelne Gesetze separat geändert werden, sondern ein ganzes Bündel an Regelwerken gleichzeitig überarbeitet wird. Die EU-Kommission hat das Paket am 19. November 2025 als Reaktion auf Beschwerden von Unternehmen über regulatorische Überschneidungen, doppelte Meldepflichten und unklare Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Digitalgesetzen vorgelegt. Das Paket besteht aus zwei Hauptverordnungsvorschlägen: einem "Digital Omnibus on AI" zur Anpassung der KI-Verordnung und einem allgemeinen "Digital Omnibus" mit Änderungen an DSGVO, Data Act, NIS2-Richtlinie, ePrivacy-Richtlinie und weiteren Rechtsakten.

Praxisbeispiel

Ein österreichisches IT-Beratungsunternehmen mit 25 Mitarbeitern, das KI-gestützte Analysetools für Kunden entwickelt, könnte vom Digital Omnibus mehrfach profitieren: Künftig könnte es sich beim KI-Training auf das berechtigte Interesse stützen, statt für jeden Datensatz Einwilligungen einzuholen. Bei einem Sicherheitsvorfall müsste es nur noch eine zentrale Meldung über den Single Entry Point absetzen, statt mehrere Behörden parallel zu informieren. Die Meldefrist von 96 Stunden (statt 72) verschafft dem kleinen Compliance-Team mehr Zeit für eine sorgfältige Risikoeinschätzung.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2026