ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das KMU mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt – technologie- und branchenoffen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Ausführliche Erklärung
Das ZIM wurde 2008 eingeführt und unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, in Kooperationen auch mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte, bei der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen. Seit 1. Januar 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie mit verbesserten Konditionen: Einzelprojekte können bis zu 690.000 Euro Förderkosten geltend machen, Kooperationsprojekte bis zu 560.000 Euro je Unternehmen. Die Förderquoten liegen je nach Unternehmensgröße und Projektform zwischen 25 und 55 Prozent. Das Besondere: ZIM ist technologie- und branchenoffen, fördert also sowohl Softwareentwicklung als auch Maschinenbau oder Handwerksinnovationen.
Für österreichische Unternehmen steht ZIM nicht direkt zur Verfügung. Österreich hat eine eigenständige Förderarchitektur mit Austria Wirtschaftsservice (aws), Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und dem WKO-Programm KMU.DIGITAL. Diese Programme verfolgen vergleichbare Ziele wie das deutsche ZIM, sind jedoch anders strukturiert. Die FFG fördert etwa Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Basisprogramm mit Förderquoten zwischen 35 und 50 Prozent für KMU. Internationale Kooperationen zwischen deutschen und österreichischen Unternehmen sind in bestimmten ZIM-Ausschreibungen möglich, wobei die österreichischen Partner keine ZIM-Mittel erhalten, aber nationale Förderung beantragen können.
Das ZIM fördert vier Projektformen: Einzelprojekte (ein Unternehmen entwickelt allein), Kooperationsprojekte (zwei oder mehr Unternehmen bzw. Unternehmen mit Forschungseinrichtungen), Innovationsnetzwerke (mindestens sechs KMU) und Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Projekten. Forschungseinrichtungen werden in Kooperationsprojekten mit bis zu 100 Prozent gefördert. Seit 2025 können auch Leistungen zur Markteinführung bis zu 18 Monate nach Projektende mit bis zu 50 Prozent und maximal 100.000 Euro gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt laufend ohne feste Fristen über die Projektträger AiF Projekt GmbH (Kooperationsprojekte) und VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Einzelprojekte, Netzwerke, Durchführbarkeitsstudien).
Praxisbeispiel
Eine österreichische Steuerberatungskanzlei mit 18 Mitarbeitern möchte KI-basierte Prüfverfahren entwickeln. Da ZIM nur für Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland gilt, beantragt sie stattdessen eine FFG-Basisprogramm-Förderung in Österreich. Eine deutsche Maschinenbau-GmbH mit 85 Beschäftigten aus Baden-Württemberg entwickelt hingegen eine neuartige CNC-Steuerung im ZIM-Einzelprojekt mit 420.000 Euro förderfähigen Kosten. Bei einem Fördersatz von 40 Prozent erhält sie 168.000 Euro nicht rückzahlbaren Zuschuss.