Wirtschaftstreuhänder
Wirtschaftstreuhänder ist die österreichische Sammelbezeichnung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – zwei freie Berufe, die Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und prüferischen Angelegenheiten beraten.
Ausführliche Erklärung
In Österreich umfasst der Begriff Wirtschaftstreuhänder zwei Berufsgruppen: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Beide sind als freie Berufe in der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW, bis Dezember 2017: Kammer der Wirtschaftstreuhänder, KWT) organisiert und unterliegen strengen berufsrechtlichen Zugangsregelungen gemäß Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG).
Steuerberater konzentrieren sich primär auf die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung: Sie erstellen Steuererklärungen, optimieren die Steuerlast ihrer Mandanten, führen die laufende Buchhaltung, erstellen Jahresabschlüsse und vertreten Klienten vor Finanzbehörden und Gerichten. Wirtschaftsprüfer übernehmen zusätzlich gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Jahresabschlüssen bei Kapitalgesellschaften, erstellen Gutachten zur Unternehmensbewertung und können als beeidete Sachverständige tätig werden. Beide Berufsgruppen dürfen auch in der allgemeinen Unternehmensberatung, Sanierungsberatung und bei Fusionen unterstützend mitwirken.
Der Zugang zum Beruf erfolgt über ein facheinschlägiges Studium, eine mindestens dreijährige Praxis als Berufsanwärter in einer Kanzlei sowie eine anspruchsvolle Fachprüfung. Die strengen Standesregeln verpflichten Wirtschaftstreuhänder zu absoluter Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und gewissenhafter Berufsausübung.
Für KMU ist die Wirtschaftstreuhandberatung oft der zentrale Partner in allen wirtschaftlichen Fragen. Die KSW hat das Thema Digitalisierung und Künstliche Intelligenz auf ihre Agenda gesetzt – ein eigener Fachsenat beschäftigt sich mit IT, Digitalisierung und KI. Dies spiegelt die wachsende Bedeutung digitaler Werkzeuge in Buchhaltung, Steuerberatung und Prüfungswesen wider.
Praxisbeispiel
Eine Tischlerei-GmbH mit 18 Mitarbeitern in Kärnten arbeitet seit Jahren mit einem Steuerberater zusammen, der die Lohnverrechnung übernimmt, Jahresabschlüsse erstellt und steuerliche Optimierungen vornimmt. Als das Unternehmen eine andere Tischlerei übernehmen möchte, wird zusätzlich ein Wirtschaftsprüfer eingeschaltet, der den Jahresabschluss des Übernahmekandidaten prüft und ein Gutachten zum Unternehmenswert erstellt.