Foerderung einsteiger

KMU-Definition

Die KMU-Definition bezeichnet die von der EU-Kommission festgelegte Einstufung von Unternehmen in Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen anhand von Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Sie ist zentral für den Zugang zu Förderprogrammen und spezifischen Entlastungsregelungen.

Ausführliche Erklärung

Nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG gilt ein Unternehmen als KMU, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweist. Dabei ist die Mitarbeiterzahl zwingend zu beachten, während beim finanziellen Kriterium entweder Umsatz oder Bilanzsumme herangezogen werden kann. Innerhalb der KMU unterscheidet die EU drei Größenklassen: Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, bis 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme), kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter, bis 10 Mio. Euro) und mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter, bis 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme).

Für österreichische und deutsche Unternehmen ist die Einstufung als KMU besonders relevant, da sie den Zugang zu EU-weiten und nationalen Förderprogrammen wie KMU.DIGITAL, Forschungszulagen oder Strukturfonds bestimmt. Zudem profitieren KMU von vereinfachten Verwaltungsverfahren, reduzierten Berichtspflichten und speziellen Wettbewerbsregeln im EU-Binnenmarkt. Die Schwellenwerte wurden seit 2005 nicht mehr angepasst, werden jedoch regelmäßig von der EU-Kommission evaluiert.

Ein oft übersehener Aspekt ist die Berechnung bei Unternehmensverflechtungen: Eigenständige Unternehmen können die eigenen Zahlen heranziehen, bei Partnerunternehmen (Beteiligung zwischen 25 % und 50 %) oder verbundenen Unternehmen (über 50 %) müssen jedoch anteilig die Werte der Gruppe berücksichtigt werden. Zudem wird der KMU-Status erst nach zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren geändert, wenn die Schwellenwerte über- oder unterschritten werden. Dies schafft Planungssicherheit bei natürlichen Umsatzschwankungen.

Praxisbeispiel

Ein Steuerberatungskanzlei in Linz mit 35 Mitarbeitern, 4,2 Millionen Euro Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von 2,8 Millionen Euro erfüllt die KMU-Definition klar als "kleines Unternehmen". Sie kann dadurch die KMU.DIGITAL-Förderung für eine neue Kanzleisoftware mit KI-gestützter Dokumentenverarbeitung beantragen und erhält bis zu 30 % Zuschuss für die Umsetzung. Würde die Kanzlei allerdings zu 40 % einer größeren Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehören, müssten anteilig deren Zahlen eingerechnet werden – was den KMU-Status gefährden könnte.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 1. Juni 2026