Rechtliches fortgeschritten

EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung

Die EU-Konformitätserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem der Hersteller bestätigt, dass sein Produkt alle anwendbaren EU-Anforderungen erfüllt. Die CE-Kennzeichnung wird auf dieser Basis angebracht und ermöglicht das freie Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum.

Ausführliche Erklärung

Die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung bilden das zentrale Element des europäischen Produktsicherheitsrechts. Mit der Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung dafür, dass sein Produkt sämtliche Anforderungen der relevanten EU-Richtlinien und Verordnungen erfüllt. Sie ist Voraussetzung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung und damit für den Marktzugang im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bildet seit 2010 den übergreifenden Rechtsrahmen für diese Kennzeichnungspflicht.

Für KMU ist entscheidend zu verstehen, dass die CE-Kennzeichnung kein Qualitätssiegel ist, sondern eine Herstellererklärung. Der Hersteller muss zunächst ermitteln, welche der rund 29 EU-Richtlinien auf sein Produkt zutreffen. Anschließend durchläuft er das Konformitätsbewertungsverfahren, erstellt eine Risikobeurteilung, stellt technische Unterlagen zusammen und prüft, ob eine benannte Stelle einzuschalten ist. Erst nach Abschluss dieser Schritte darf die EU-Konformitätserklärung ausgestellt und die CE-Kennzeichnung angebracht werden. Die Dokumentation muss ab Inverkehrbringen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden und auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörden vorgelegt werden können.

Die Verantwortung trägt primär der Hersteller. Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern muss der Importeur sicherstellen, dass eine gültige Konformitätserklärung vorliegt und die technischen Unterlagen verfügbar sind. Fehlerhafte oder fehlende Erklärungen können zu Verkaufsverboten, Produktrückrufen und empfindlichen Sanktionen führen. Besonders bei Produkten aus Asien ist Vorsicht geboten, da dort häufig Prüfzertifikate vorgelegt werden, die keine vollwertige EU-Konformitätserklärung ersetzen.

Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht werden. Bei Einbeziehung einer benannten Stelle ist deren Kennnummer hinter dem CE-Zeichen anzugeben. Die Konformitätserklärung enthält unter anderem Name und Anschrift des Herstellers, eindeutige Produktidentifikation, angewandte Richtlinien und Normen sowie eine rechtsverbindliche Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person.

Praxisbeispiel

Ein österreichisches Maschinenbauunternehmen mit 35 Mitarbeitenden entwickelt eine neue Verpackungsmaschine. Vor dem Verkauf an einen deutschen Kunden muss das Unternehmen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie berücksichtigen. Es erstellt eine Risikobeurteilung, dokumentiert die angewandten Normen, verfasst eine EU-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an. Diese Dokumentation bewahrt es zehn Jahre auf und legt sie der Maschine bei.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 26. Juni 2026