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EAR (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen in Österreich, bei der der Gewinn als Differenz zwischen tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen und abgeflossenen Betriebsausgaben eines Kalenderjahres ermittelt wird.

Ausführliche Erklärung

Die EAR basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen werden erfasst, wenn sie tatsächlich auf dem Konto gutgeschrieben oder bar eingenommen werden, Ausgaben, wenn sie bezahlt wurden. Diese Methode ist deutlich weniger aufwendig als die doppelte Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, da keine Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt werden müssen.

In Österreich dürfen Einzelunternehmen, Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften die EAR nutzen, solange der Jahresumsatz zweimal hintereinander nicht über 700.000 Euro oder einmalig nicht über 1.000.000 Euro liegt. Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Künstler können die EAR unabhängig von Umsatzgrenzen verwenden. Kapitalgesellschaften wie GmbHs sind davon ausgeschlossen und zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Die EAR wird über die amtlichen Formulare E1a oder E1a-K für Kleinunternehmer elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

Trotz der Vereinfachung müssen Unternehmen mit EAR zusätzliche Aufzeichnungen führen: ein Anlagenverzeichnis für abnutzbare Wirtschaftsgüter, gewerbliche Betriebe benötigen ein Wareneingangsbuch, und bei Mitarbeitern sind Lohnkonten erforderlich. Die Umsatzsteuer kann entweder nach der Brutto- oder Nettomethode behandelt werden, wobei die Nettomethode in der Praxis häufiger zum Einsatz kommt.

Die EAR bietet für KMU den Vorteil einer besseren Liquiditätsplanung, da nur tatsächliche Geldflüsse erfasst werden. Mit moderner Buchhaltungssoftware lässt sich die EAR weitgehend automatisieren, wodurch der administrative Aufwand erheblich sinkt und Unternehmer den Fokus auf ihr Kerngeschäft legen können.

Praxisbeispiel

Eine Steuerberatungskanzlei mit drei Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von rund 280.000 Euro nutzt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die Inhaberin erfasst monatlich alle Honorare beim Zahlungseingang sowie sämtliche Ausgaben wie Gehälter, Miete und Software-Abos beim Abfluss über ihr Geschäftskonto. Mit einer österreichischen Buchhaltungssoftware erstellt sie quartalsweise die Umsatzsteuervoranmeldung und am Jahresende automatisch das Formular E1a für die Einkommensteuererklärung, ohne eine vollständige Bilanz erstellen zu müssen.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 16. Mai 2026